Zur Zeit besteht im Rahmen der HU keine Gasprüfungspflicht für Campingfahrzeuge❗
Sie wird aber empfohlen. Siehe auch unseren Beitrag zur HU und Gasprüfung.
Wann? Das BMDV arbeitete seit 2022 dran…
Nun ist es soweit, die Gasprüfung wird in die StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird wieder zur Pflicht!
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ anzuwenden.
Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.
Wir finden, dass nun Klarheit herrscht und dieser wichtige Sicherheitsaspekt endlich wieder eine rechtliche Grundlage mit dem § 60 in der StVZO erhält! 👍
…auch wenn die kommende Verpflichtung noch ein Jährchen dauert 🤔
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