Das neue Jahr 2025 ist noch jung. Aber wie schnell vergeht die Zeit und schon feiern wir wieder Neujahr 2026 🎉.
Für „Spanienfahrer“ – so wie wir ✌️- ist zukünftig die Mitführungspflicht eines V-16-Warnlichts Pflicht! Im Reisemobil und auch im PKW mit oder ohne Caravan.
Aber halt! Gilt das auch für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge?
Müssen Spanien-Urlauber sich jetzt umstellen? Nein, der ADAC schätzt die Situation so ein: Die vom spanischen Verkehrsministerium geplante Abschaffung des Warndreiecks ist eine nationale Ausrüstungsvorschrift. Nach EU-Recht muss Spanien beispielsweise in Deutschland zugelassene Fahrzeuge anerkennen. Daher beträfe die Neuregelung nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge.
Quelle: Autozeitung.de
Anmerkung dazu von uns: Da der Unfall in Spanien passiert ist, findet spanisches Recht Anwendung. Nur wenn beide Unfallbeteiligte, also Unfallverursacher und Geschädigter ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Wohnsitz) in Deutschland haben, gilt ausnahmsweise deutsches Recht.
Möchtest du im Falle eines Unfalls / einer Panne mit der spanischen Polizei über eine nationale Ausrüstungsvorschrift oder EU-Recht diskutieren?? Wir nicht! Daher dieser Beitrag und worauf beim Kauf eines zertifizierten V-16-Warnlichts zu achten ist.
Ab 1. Januar 2026 ist in Spanien das Mitführen eines Warnlichts Pflicht, das in der Lage ist Fahrzeuge zu orten
In Spanien sind die Tage der klassischen Warndreiecke, um Notfälle wie Pannen und Unfälle zu signalisieren, gezählt. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen diese, so die spanische Verkehrsbehörde, die Dirección General de Tráfico (kurz: DGT), nicht mehr verwendet werden.
Das Warndreieck wird durch ein V-16-Warnlicht ersetzt. Es handelt sich um eine „luz V-16 conectada“. Dieses Warnlicht wird mit einer digitalen Plattform der DGT vernetzt sein. Das Ziel ist es, den Standort eines Fahrzeugs bei Bedarf jederzeit an die DGT übermitteln zu können. All diese Bestimmungen gehen aus dem Erlass 1030/2022 hervor, der am 20. Dezember 2022 im BOE (Staatsanzeiger) veröffentlicht wurde.
Was ist ein V-16-Warnlicht?
Auf der Webseite der DGT heißt es: Bei dem V-16-Warnlicht handelt es sich um eine vernetzbare kleine gelbe Leuchte. Sie ist in der Lage, in Intervallen und kontinuierlich mindestens 30 Minuten lang ein hochintensives 360ºLicht auszusenden. Die Batterie hat eine Nutzungsdauer von mindestens 18 Monaten, unabhängig davon, ob sie wiederaufladbar ist oder nicht.
Das V-16-Warnlicht muss im Handschuhfach des Fahrzeugs mitgeführt werden. Es kann im Falle einer Panne oder eines Unfalls in Sekundenschnelle aktiviert werden. Das Licht sollte vorzugsweise auf dem Dach des Fahrzeugs platziert werden. Einmal aktiviert, sendet es ein Warnlicht, um die Unfall- oder Pannenstelle abzusichern. Es stellt auch eine Verbindung zur DGT 3.0-Plattform im Internet her, um den Standort des Fahrzeugs in Echtzeit zu übermitteln.
Vorsicht beim Kauf!
Wichtig! Bereits seit Juli 2021 stehen V-16-Warnlichter zum Kauf zur Verfügung. Diese werden „ V-16 – Balizas de señalización luminosa de emergencia“ genannt. Allerdings sind diese nicht mit der DGT-Plattform vernetzbar. Das bedeutet, sie können – wie die Warndreiecke – nur noch bis 31. Dezember 2025 verwendet werden.
Die vernetzbaren V-16 Warnlichter sind erst seit Januar 2023 im Handel erhältlich. Die von der DGT zertifizierten und daher zugelassenen Marken und Modelle sind bis dato diese hier.
Wie erfahren andere Autofahrer von einem Unfall / Panne?
Der Lichtstrahl des V-16-Warnlichts ist bis zu einem Kilometer sichtbar. Wenn es sich um eine „luz V-16 conectada“ handelt, stellt das V-16-Warnlicht eine Verbindung zur DGT-Plattform her. Andere Fahrzeuge erhalten Informationen über den Unfall oder die Panne über ihre Navigationsgeräte. Diese Informationen können auch über Apps oder dem Bordcomputer verfügbar sein. Fahrer älterer Fahrzeuge oder von Fahrzeugen ohne diese Technologien können über die elektronischen Wechselverkehrszeichen auf den großen Straßen informiert werden. So erfahren sie von dem Vorfall.
Muss für die DGT-Verbindung bezahlt werden?
Das Gerät integriert alle für den Betrieb notwendigen Elemente. Es schließt die Verbindung ein. Es muss dafür nicht auf eine App oder Ähnliches zugegriffen werden. Der Gesetzgeber sieht eine Mindestdauer der Konnektivität von zwölf Jahren vor. Die Kosten dafür sind bereits im Verkaufspreis des V16-Warnlichts enthalten. Es sind keine zusätzlichen Gebühren zu entrichten. Beachten sollte man jedoch das Ablaufdatum des V-16-Warnlichts, das sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Gerät selbst steht.
Und nun?
Bevor das Jahr 2026 „überraschend“ da ist und die nächste Spanienreise ansteht, solltest du frühestmöglich handeln. Zumindest wenn du dich für die Anschaffung eines zertifizierten V-16-Warnlichts entscheidest.
Warum? Unsere Vermutung ist: Je näher das Datum des Inkrafttretens der V-16-Warnlicht-Pflicht kommt, desto mehr steigt die Nachfrage. Wahrscheinlich steigt dann auch der Preis 😉.
Fazit
Wir finden die spanische Regelung gut und sinnvoll. Auch bei uns in Deutschland passieren immer wieder schreckliche Unfälle. Zum Beispiel auch wenn Personen aus dem Fahrzeug steigen, um z.B. das Warndreieck aufzustellen oder in andere Art die Pannenstelle abzusichern.
Ein magnetisches Warnlicht kann eventuell solche Gefahren reduzieren.
Wir haben uns für das zertifizierte (unbezahlte Werbung) OSRAM LEDguardian® ROAD FLARE Signal V16 IoT entschieden. So sind wir in Spanien auf der (nationalrechtlichen-)sicheren Seite im Falle eines Unfalls / einer Panne 😉
Du hast Anmerkungen, eigene Erfahrungen oder sonstige Gedanken zum Thema?? Lass es bitte raus!!