Führerschein Klasse B – wann kommt die neue Gewichtsgrenze?

Wer gern mit dem Wohnmobil verreist, kennt vielleicht das Problem. Das Fahrzeug überschreitet die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen für die Klasse B. Bisher musste man in diesem Fall eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben. Diese wird auch C1-Führerschein genannt. Der Erwerb ist jedoch mit höheren Kosten und Anforderungen verbunden. Das könnte sich mit der neuen EU-Richtlinie ändern.

Die Erhöhung des Gewichtslimits der B-Führerscheinklasse auf 4,25 Tonnen rückt in greifbare Nähe. Was das für Wohnmobil-Fans bedeutet und wann es kommen könnte.

Lobbyarbeit ist ein hartes und vor allem langwieriges Geschäft

Bereits 2003 trat die European Caravan Federation (ECF) erstmals mit einem konkreten Vorschlag an die EU heran. Sie hatte dabei starke Unterstützung des deutschen Verbandes CIVD. Das Ziel war, die Fahrerlaubnis für Wohnmobile für Besitzer des Pkw-Führerscheins der Klasse B auszuweiten. Statt auf 3,5 Tonnen sollte das Gewichtslimit der rollenden Eigenheime künftig auf 4,25 Tonnen angehoben werden.

Nach zähen Verhandlungen gibt es gut 20 Jahre später eine Art Erfolgsmeldung. „Alle drei Entscheidungsgremien in der EU, Kommission, Rat und Parlament, haben zugestimmt. Die geplante 4. Führerscheinrichtlinie erlaubt eine Erhöhung auf 4,25 Tonnen“, erklärt Jost Krüger. Er war als Generalsekretär des ECF und Referatsleiter Technik im CIVD direkt an dem Projekt beteiligt. Er schiebt gleich ein ganz dickes Aber hinterher. „Bei den Bedingungen muss zwischen den drei Gremien erst noch Einigung erzielt werden. Bevor die Einigung in den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt wird, vergeht ebenfalls noch viel Zeit.“ Seine Prognose: „Das wird 2028 werden. Frühestens!“

Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Campern

Doch warum ist diese Veränderung überhaupt so wichtig? Mit der Einführung des B-Führerscheins 1999 wurden die Reisemobilisten quasi zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Jene mit dem alten Führerschein, Klasse 3, haben wegen des Bestandsschutzes auch heute noch einen Vorteil. Sie können die „dicken Dinger“ bis 7,5 Tonnen fahren. In der Zwischenzeit dürfen die B-Führerschein-Inhaber nur Camper und Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht lenken.

Dass diese Marke immer schwieriger einzuhalten ist, hat viele Gründe. Bei den Basis-Fahrzeugen erhöhen aufwändige Abgasreinigungen das Leergewicht. AdBlue-Tanks und Assistenzsysteme tragen ebenfalls dazu bei. Von Allradantrieb und Luftfederungen erst gar nicht zu reden. Gestiegene Komfortansprüche führten dazu, dass Markisen und TV-SAT-Anlagen fast schon ein Muss sind. Der Wunsch nach mehr Autarkie erfordert zusätzliche Aufbaubatterien. Eventuell müssen Solarzellen auf dem Dach installiert werden. Dass oft noch E-Bikes statt „normaler“ Fahrräder mit an Bord genommen werden, erbringt weitere Pfunde.

E-Mobilität wird zur Herausforderung

Mit einem Campingbus oder ausgebauten Kastenwagen mag das mit einer vierköpfigen Besatzung vielleicht gerade noch funktionieren. Selbst bei kleineren Teilintegrierten allerdings schon nicht mehr. Die 3,5-Tonnen-Grenzen sind nicht mehr praktikabel. Das gilt auch für die kleinen Formate. Der Wandel zum Elektrozeitalter ist zwar bei den Wohnmobilen weiter entfernt als im Pkw-Sektor. Dennoch wird er über kurz oder lang auch hier kommen.

Vor allem wegen des Elektroaspekts dürfte im vergangenen Jahr bei der EU Bewegung in die Sache gekommen sein. Die EU-Kommission hat einer Erhöhung des Limits auf 4,25 Tonnen zugestimmt. Dies gilt, sofern es sich dabei um Wohnmobile mit alternativem Antrieb handelt. Der CIVD drängt allerdings weiterhin darauf, dass eine erhöhte Gewichtsgrenze möglichst für alle Reisemobile gelten soll. Die Leergewichte werden, wie erwähnt, generell in die Höhe getrieben. Anderseits ist es dank zusätzlicher Sicherheitstechnik für Fahrer oder Fahrerinnen unproblematisch, die höhere Masse sicher zu bewegen.

Verschiedene Ideen für Umsetzung

Deshalb hofft der Verband, dass sich eher EU-Rat oder das EU-Parlament mit ihren Vorschlägen durchsetzen. Der Europa-Rat stimmt nämlich dafür, dass die angehobene Gewichtsmarke zwar für alle gilt. Die B-Führerschein-Inhaber müssen aber ein Training oder einen Test für einen Zusatzführerschein absolvieren. Dies wird wie bei den Gespannfahrern seit Jahren mit dem B96-Schein praktiziert.

Die geringsten Anforderungen stellt das EU-Parlament. Dort votiert man ebenfalls für das 4,25-Tonnen-Limit, gültig für alle Wohnmobile. Die Führerschein-Inhaber sollten ihre B-Lizenz allerdings mindestens zwei Jahre besitzen.

Jetzt geht es also nur noch darum, dass sich Kommission, Ministerrat und Parlament im sogenannten Trilog auf eine Version einigen. Und das soll noch so lange, möglicherweise bis ins Jahr 2026, dauern? Jost Krüger gibt zu bedenken, dass „der Caravan-Verband letztlich nur eine verhältnismäßig kleine Gruppe vertritt“.

Für die vierte Führerscheinrichtlinie stünden nämlich noch andere, viel bedeutendere Themen auf der Agenda. Dazu gehört der Digitale Führerschein auf dem Smartphone. Die mögliche Befristung aller Führerscheine ist ebenfalls ein Thema. Vor allem als großes Thema stehen eventuelle Gesundheitschecks für ältere Leute an. Das hat Vorrang und zudem noch hohen Diskussionsbedarf. Das scheint also tatsächlich so, dass noch viel Geduld gefragt ist.

Verwendete Quellen zur Recherche
Nachrichtenagentur SP-X; Europäische Caravan-Föderation; Caravaning Industrie Verband e.V.; t-online

Fazit

„Das wird 2028 werden. Frühestens!“, sagt der Experte.

Wir finden, dass eine möglichst schnelle Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie auch und insbesondere der Reisemobilindustrie helfen würde. Der mögliche Kundenkreis würde sich deutlich erhöhen.

Und, aus unserer Sicht sehr wichtig, dass alle Wohnmobilantriebe berücksichtigt werden. Nicht nur die alternativen Antriebe sollen in der Richtlinie berücksichtigt werden.

Leider gehören so viele politische Ebenen zu einer Entscheidungsfindung dazu, so das alle Betroffenen nur hoffen und abwarten können.

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